Tipps zum Steuerausgleich

Die Arbeitnehmer werden steuerlich besonders kräftig zur Kasse gebeten.  Beim Lohnsteuerausgleich bzw. der Arbeitnehmerveranlagung können die Beschäftigten die zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückholen.  Eine Arbeitnehmerveranlagung lohnt sich fast immer. Beispielsweise gibt es Begünstigungen für Familien und für Alleinerziehende. Auch Ausgaben für den Beruf oder wegen einer Behinderung können berücksichtigt werden. Selbst wenn man sich in den letzten Jahren nicht darum gekümmert hat, kann die Arbeitnehmerveranlagung bis zu 5 Jahre rückwirkend eingereicht werden.

Beim Infoabend in der Bezirkskammer Kitzbühel konnte Mag. Christian Pletzer viele interessierte Mitglieder zu diesem Thema begrüßen. Die erfahrenen AK-Steuerexperten Mag.a Kirchebner und Mag. Klammer gaben praktische Tipps, mit denen der Steuerausgleich ganz sicher klappt. Neben allgemeinen Informationen zum Steuerrecht wurden die Besucher ausführlich über spezielle Themen wie Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibeträge sowie aktuelle Neuerungen aufgeklärt.

Von der Möglichkeit, im Anschluss an den Vortrag individuelle Fragen zu stellen, wurde reger Gebrauch gemacht. Damit endete für die Besucher ein spannender und informativer Vortragsabend in der Bezirkskammer Kitzbühel.

Seitenblicke: