„Selbstbestimmt statt fremdbestimmt“ unter diesem Titel durfte Kammerrätin Sabine Linzgieseder 28 Interessierte zum Infoabend in der Bezirkskammer Reutte begrüßen. Unter ihnen war auch Kammerrat Johannes Mutschlechner. Rechtsanwalt, Herr Mag. Harald Rossmann, gab den Anwesenden eine Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten zur Selbstbestimmung in Österreich.
Am Beginn des Infoabends wies Herr Mag. Rossmann auf folgende 4 Säulen der Vertretung hin:
- Vorsorgevollmacht
- gewählte Erwachsenenvertretung
- gesetzliche Erwachsenenvertretung
- gerichtliche Erwachsenenvertretung (ersetzt die bisherige Sachwalterschaft)
Dabei machte er die ZuhörerInnen darauf aufmerksam, dass alle 4 Varianten im österreichischen zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen werden müssen. Des Weiteren erklärte er, dass der Wirkungsbereich des Vorsorgebevollmächtigten individuell geregelt werden kann und dass die gewählte Erwachsenenvertretung eine gute Alternative zur Vorsorgevollmacht für Personen ist, die nicht rechtzeitig Vorsorge treffen konnten.
Im Anschluss daran berichtete Herr Mag. Rossmann über die Details des Patientenverfügungsgesetzes, welches im Jänner 2019 novelliert wurde. Zudem schilderte er, dass die Patientenverfügung ein Nationalgesetz ist und im Ausland nicht gültig sein muss. Darüber hinaus erhielten die TeilnehmerInnen die Info, dass ab der technischen Verfügbarkeit die Patientenverfügung in ELGA ersichtlich sein sollte.
Während und nach dem Infovortrag beantwortete Herr Mag. Harald Rossmann alle anfallenden, individuellen Fragen.
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