Reisewarnung: Das gilt für Tirolerinnen und Tiroler, die jetzt nach Deutschland fahren wollen

Nach der Reisewarnung für Tirol gehen sehr viele Anfragen zu Reisen nach Deutschland ein. Die Situation wird dadurch erschwert, dass sich die Einschätzung in der Sicherheitslage bzw. wegen Covid-19 sowie die Reaktionen der Behörden laufend ändern. Die AK Tirol fasst zum aktuellen Stand die wichtigsten Infos für Privatpersonen zusammen.

Ob aus beruflichen Gründen, wegen privater Besuche, medizinischer Behandlungen, zum Shopping oder als Urlaubsreisen: Es gibt viele verschiedenste Gründe, warum Tirolerinnen und Tiroler ins benachbarte Deutschland fahren möchten. Was aber gilt jetzt nach der Reisewarnung, was ist dabei zu beachten?

Besonders relevant für Tirolerinnen und Tiroler sind die Bestimmungen in Bayern, insbesondere die Bayrische Einreisequarantäneverordnung. Grundsätzlich vorgeschrieben ist bei Einreisen aus dem „Risikogebiet Tirol“ ein Covid-19-Test oder eine 14-tägige Quarantänepflicht. Die Quarantänepflicht kann demnach nur mit einem negativen Covid-19-Test entfallen, der bestimmte Kriterien erfüllen muss und nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Ausnahmen von dieser Verpflichtung bestehen laut Verordnung für bestimmte zwingend notwendige Reisen und triftige Reisegründe, insbesondere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, für den Besuch eines Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen, Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen. Weitere Ausnahmen bestehen, um als Grenzgänger von Tirol aus täglich nach Deutschland zur Arbeit zu fahren.

AK Tipp: Tagesaktuelle Informationen einholen!
Die AK Tirol rät allen Tirolern, die eine Reise nach Bayern bzw. Deutschland andenken, eine tagesaktuelle Information der deutschen Behörden abzurufen und in Auslegungsfragen die zuständigen deutschen Behörden zu kontaktieren, welche die Auslegungshoheit über ihre Bestimmungen haben. (Alle wichtigen Links unten.)

Besonders kritisch für die AK Tirol ist der Umstand, dass es bei vielen Bestimmungen für bestimmte Begriffe keine Auslegungsleitlinien oder Orientierungshilfen gibt, z. B. dafür, wie eine „Notwendigkeit“ von Reisen definiert wird.

Für alle Fragen rund um Urlaubsreisen hat die AK Tirol auf www.ak-tirol.com einen aktuellen Beitrag mit denkbaren Szenarien zusammengestellt: https://tirol.ak.at/s/p14yr Hier finden Sie auch das Formular „Aussteigekarte“, das vor einem geplanten Grenzübertritt auszufüllen und der zuständigen Gesundheitsbehörde (https://tools.rki.de/plztool/) zu übermitteln ist.
Bei Fragen helfen die Expertinnen und Experten der AK Tirol unter Tel. 0800/22 55 22 – DW 1818 (Reiserecht) und DW 1455 (Einreisebestimmungen für Berufspendler).

Unter folgenden Links gibts laufend aktualisierte Informationen

AK Tirol Reiseinformationen:
https://tirol.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/Reise/Reisewarnungen-_AK_Experten_sagen-_was_bei_Reisen_derzeit.html

Bayrisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege / Bürgerinnen und Bürger / Quarantänemaßnahmen für Einreisende:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#Schnellsuche

Katastrophenschutz Bayern:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Deutsches Innenministerium: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2020/06/pk-ende-grenzkontrollen.html

Deutsche Bundespolizei: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html?nn=5931604#doc13824392bodyText4

Information für Unternehmer: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in-deutschland.html?p=ZW1haWw9SmQxNnJQOHFnSlFRV0dHc2U1Qyt5NEZ5Y1VlNVhjOWovdVpFaklScCtabnByK2lwZUdCWnFKVXdnaFJFTTNYayZ3az03&utm_source=mailworx&utm_medium=email&utm_content=au%c3%9fenwirtschaftscenters+in+deutschland&utm_campaign=sondernewsletter+deutsche+reisewarnung+f%c3%bcr+tirol%3a+was+gilt+jetzt%3f+-+created%3a+20200925+-+sent%3a+20200925&utm_term=n%2fa