Bei Österreichischer Gesundheitskasse geht es um ein Milliardenbudget, absolute Transparenz ist bei Postenvergabe oberstes Gebot.
Die im Zuge der Novomatic-Bestellung an die Öffentlichkeit gelangten SMS- und Chatprotokolle sind für den Tiroler AK Präsident und BAK Vizepräsident Erwin Zangerl Anlass, auch bei der Zentralisierung der Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eine lückenlose Aufklärung der dort getätigten Postenbesetzungen zu fordern.
„Die bis jetzt in den Medien veröffentlichten Protokolle zu Novomatic aber auch zu den Begehrlichkeiten und Umfärbeaktionen bei der Staatsholding (Öbib/Öbag) sowie der FMA nähren die Vermutung, dass es nicht nur bei ÖBB, Asfinag, Post oder Nationalbank, sondern auch im Zuge der neuen ÖGK zu diversen Absprachen und Postenbesetzungen gekommen ist“, so Zangerl.
„Umso wichtiger wäre es, die neuen Posten und Positionen bei der ÖGK genauer zu durchleuchten. Die Besetzungen sind noch nicht lange her, und die Erinnerungslücken der Beteiligten sollten noch nicht allzu groß sein“, so der AK Präsident. „Aber vielleicht tritt dazu ja auch noch Erhellendes in den Chatverläufen diverser Akteure zutage.“
Zangerl erinnert etwa an den Vorsitzenden des Überleitungsausschusses und ab 1. Jänner Vorsitzenden des Verwaltungsrates der ÖGK, einen FPÖ-Mann, der vom ÖVP-Wirtschaftsbund entsendet wurde. „Da stellt sich zum einen die Frage nach der einschlägigen Qualifikation für diese Position und zum anderen die Frage, ob ein Deal für den VP-Wirtschaftsbund ausschlaggebend war. Aber auch, ob das im Sinne der WK Mitglieder ist, wenn der VP Wirtschaftsbund einen blauen Kandidaten an die Spitze hievt. Nachschau gehalten werden sollte aber auch in den Ländern und in den weiteren Sozialversicherungsträgern, wie dort „bestellt“ wurde und wird.“
Der AK Präsident: „Bei der ÖGK geht es um ein Milliardenbudget, das im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingesetzt werden muss, hier ist absolute Transparenz bei der Postenvergabe oberstes Gebot.
Nicht umsonst laufen mehr als ein Dutzend Klagen beim Verfassungsgerichtshof, wegen zahlreicher Einwände zu dieser höchst fragwürdigen Gesetzesänderung samt Umfärbeaktion und Änderung der Gewichtung von den Arbeitnehmern zu den Arbeitgebern, obwohl der Löwenanteil der Beiträge von den Beschäftigten bestritten wird.“