Viele Menschen haben durch die Corona-Krise massive Einkommensverluste erlitten und sind mit ihren Mieten unverschuldet in Verzug geraten. Die Bundesregierung hat nun die Rückzahlungsfrist für Corona-verschuldete Mietrückstände aus dem Frühjahr verlängert.
Wer aufgrund Corona-bedingter Einkommensverluste zwischen 1. April und 30. Juni 2020 Schwierigkeiten hatte, seine Wohnungsmiete zu zahlen, kann Rückstände nunmehr bis 31. März 2021 begleichen (statt bis Ende 2020). Das hat auch zur Folge, dass Mietzinsrückstände aus dem heurigen Frühjahr bis 30. Juni 2022 nicht zum Verlust der Mietwohnung führen dürfen.
Räumungsexekutionen können auf Antrag der Mieterinnen und Mieter weiterhin erleichtert aufgeschoben werden. Solche Anträge sind bis 30. Juni 2021 möglich.
Forderung nach Stundung
„Grundsätzlich begrüßen wir natürlich alle Maßnahmen, die Menschen davor schützen, ihre Wohnung wegen akuter finanzieller Engpässe zu verlieren“, betont Arbeiterkammer-Präsident Erwin Zangerl. „Allerdings wäre den Betroffenen angesichts der durch Corona auch im Frühjahr 2021 angespannten Lage wohl besser damit geholfen, wenn ihnen statt einer Fristverlängerung bis Ende März 2021 eine zinsfreie Stundungsmöglichkeit für Mietrückstände bis Juni 2021 ermöglicht würde“, fordert Zangerl.
Die AK Tirol hatte bereits im Frühjahr davor gewarnt, dass mit einer Fristverlängerung die Mietrückstände nur nach hinten verschoben und dann mit 4 Prozent Verzugszinsen fällig werden.
Arbeitslosengeld anheben
Effizienter wäre für den AK Präsidenten ohnedies eine Anhebung des Arbeitslosengeldes – zumindest während der Corona-Krise.
„So können Mieten weiterbezahlt und Delogierungen nach Corona verhindert werden. Ebenso wichtig ist eine Erhöhung der Wohnbeihilfe, deren formlose Verlängerung beim Auslaufen und die Beschleunigung bei neuen Verfahren.“