Dass Betriebe ihre Lehrlinge vermehrt auf Schulungen und Kurse schicken, ist grundsätzlich eine positive Entwicklung – gerade auch im Hinblick auf die Qualität der Ausbildung. Was ein Oberländer Unternehmen allerdings versuchte, rief die AK Tirol auf den Plan und landete schlussendlich bei Gericht.
Das Lehrmädchen, das eine Ausbildung zur Bautechnischen Assistentin absolvierte, wurde zu zwei Fortbildungskursen betreffend digitale Planerstellung geschickt. Und dafür wurden der Jugendlichen dann Kurskosten in Höhe von rund 800 Euro abgezogen! Der Betrieb berief sich dabei auf eine Ausbildungskosten-Rückzahlungsvereinbarung, die angeblich mit dem Lehrling vereinbart worden sei.
„Derartige Vereinbarungen sind im Arbeitsrecht grundsätzlich möglich, allerdings nicht bei Lehrlingen, wenn der konkrete Kursbesuch im Rahmen der Ausbildungsverpflichtung des Lehrbetriebes erfolgt“, erklärt Dr. Peter Schumacher, Leiter der AK Jugendabteilung.
Dass die bei derartigen Rückzahlungsvereinbarungen gesetzlich vorgeschriebenen Vorschriften hinsichtlich Klarheit und Bestimmtheit in diesem Fall nicht erfüllt wurden, sei nur am Rande erwähnt. Vor allem aber werden Betrieben solche Ausbildungskosten ohnehin zu 75 Prozent über die Lehrbetriebsförderung ersetzt!
Alle schriftlichen Versuche der AK Experten, die Verantwortlichen im Lehrbetrieb von diesen Fakten zu überzeugen, blieben erfolglos. Deshalb musste die Hilfe des Arbeitsgerichts in Anspruch genommen und Klage eingebracht werden. Erst unter diesem Druck war der Betrieb bereit, seine Abrechnung zu korrigieren und den offenen Betrag zurück zu zahlen.
Bei Fragen und Problemen hilft das Team der AK Jugendabteilung unter der Hotline 0800/22 55 22 – 1566, per eMail an jugend@ak-tirol.com oder persönlich in der AK Tirol in Innsbruck! Viele Infos gibts auch auf www.ak-tirol.com