Die Infoveranstaltung für Grenzgänger Tirol – Bayern hat in der Bezirkskammer Kufstein wieder für ein volles Haus gesorgt. 68 interessierte Besucher wurden von den AK Experten, Dr. Domenico Rief und Mag. Gerhard Auer, über die sozial-, steuer-, und arbeitsrechtlichen Konsequenzen einer grenzüberschreitenden Tätigkeit informiert und auf die bestehenden Unterschiede in den Ländern hingewiesen. Während die Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich im Beschäftigungsland zu entrichten sind, ist die Lohnsteuer bei Grenzgängern im Wohnsitzstaat abzuführen. Da es diesbezüglich zur unterschiedlichen Besteuerung in den jeweiligen Ländern kommt, wurde auf die Möglichkeit der Steuerminderung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung besonders aufmerksam gemacht.
Darüber hinaus haben die Besucher erfahren, dass in der Regel das Beschäftigungs-land die Pensionen sowie die Geldleistungen aus der Krankenversicherung (Kranken-, Wochengeld) ausbezahlt und welche Institutionen in den Ländern für die Familienleistungen (Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe in Ö, Kindergeld und Elterngeld in D) aufzukommen haben. Allfällige Kollisionen (z.B. Eltern arbeiten in verschiedenen Ländern) wurden anhand von Beispielen anschaulich aufgezeigt und die entsprechenden Regeln (vorrangige Zuständigkeit) erörtert.
Die AK Experten haben es wiederum hervorragend verstanden, die äußerst komplexe Materie verständlich zu vermitteln und haben dadurch wesentlich zum guten Gelingen des Infoabends beigetragen.
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