Der Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen bis 2035 bzw. 2040 zwingt Konsument:innen auch in Tirol zur Umrüstung bestehender Heizanlagen. Angesichts der Klimakrise und den Anstrengungen zur Erreichung der „Tirol 2050“-Ziele, stellt aus erneuerbaren Energiequellen gewonnene Fernwärme eine umweltfreundliche und hocheffiziente Möglichkeit zur Wärmeversorgung dar. Allerdings werden unnötigerweise Hürden zum Umstieg errichtet. Eine davon ist der Umstand, dass rechstverbindliche Ausbaupläne von Fernwärmenetzen nicht öffentlich einsehbar sind. Weiters sind Fernwärmeunternehmen keiner behördlichen Regulierung unterworfen. Die AK fordert hier rasche Gesetzesänderungen, um Bürger:innen die notwendigen Informationen zu ermöglichen bzw. um sie vor einer Monopolstellung von Fernwärmeunternehmen zu schützen.
Mehr als 23.000 Fernwärmeanschlüsse gibt es in Tirol – mit steigender Tendenz. An und für sich eine positive Entwicklung, sofern Fernwärme aus erneuerbaren Energiequellen stammt und die notwendigen Richtlinien vorhanden sind. So sehen die aktuellen Förderrichtlinien im Rahmen der Aktion „Raus aus Öl und Gas“ bei vorhandener technischer Anschlussmöglichkeit prioritär eine Anbindung an ein Fernwärmenetz vor. Nur wenn diese Möglichkeit nicht besteht, werden alternative Heizsysteme gefördert. Somit sind viele Tiroler Haushalte aus finanziellen Gründen faktisch gezwungen, einen Anschluss an die Fernwärme herzustellen. Daraus ergeben sich aus konsument:innenpolitischer Sicht mehrere Probleme:
Erstens sind rechtsverbindliche Ausbaupläne von Fernwärmenetzen bis dato nicht öffentlich einsehbar. Dieser Umstand erschwert den Bürger:innen die Planung häuslicher Sanierungen bzw. die Umstellung auf alternative Heizungssysteme, wie auch AK Präsident Erwin Zangerl kritisiert. „Nur ein typisches Beispiel: Es werden Anschlüsse durch den regionalen Fernwärmelieferant in Aussicht gestellt, aber keine verbindliche Terminauskunft erteilt. Dies bedeutet angesichts der einzuhaltenden Förderfristen der Aktion ‚Raus aus Öl und Gas‘ eine erhebliche Unsicherheit für Konsument:innen“, so Zangerl.
Problematisch ist auch die Abhängigkeit von einem einzigen Wärmelieferanten. Denn Konsument:innen begeben sich in ein Vertragsverhältnis mit einem Unternehmen, welches eine regionale Monopolstellung einnimmt, und sind rechtlich vergleichsweise schwächer abgesichert. Die Fernwärmelieferanten unterliegen nämlich weder einem behördlichen Regulator noch einem besonderen rechtlichen Rahmen zur Unterbrechung bzw. Beendigung von Lieferverträgen, wie es etwa Energielieferanten tun, deren Arbeitsweise gesetzlich geregelt ist. Auch sind nur wenige der Fernwärmeanbieter einer Preisregulierung unterworfen. Angesichts der Klimakrise, welche auch mit erhöhtem Kühlbedarf einhergeht, treffen die oben beschriebenen Probleme nicht nur auf das Fernwärme-, sondern auch auf das Fernkältenetz zu.
Die AK fordert aus diesen Gründen die zuständige Bundesministerin dringend auf, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag einzubringen mit dem
- die Ausbaupläne von Fernwärme- oder Fernkälteanbietern rechtsverbindlich und öffentlich einsehbar werden, sowie
- sämtliche Fernwärme- und Fernkälteunternehmen einer effektiven Preisregulierung und behördlichen Regulierung (in Anlehnung an die E-Control im Strom- und Gasmarkt) unterworfen und effektive Schutzbestimmungen für Konsument:innen (in Anlehnung an das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz im Strom- und Gasmarkt) erlassen werden.