Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen, bedeutet für die meisten Eltern noch immer einen Balanceakt. Hinzu kommt, dass mit der Geburt eines Kindes auch finanzielle und arbeitsrechtliche Nachteile verbunden sind.
Was das Arbeitsrecht anlangt, so besteht eine große Diskrepanz zwischen den Karenzzeiten nach dem Mutterschutz- und Väterkarenzgesetz und deren Anrechenbarkeit für Ansprüche, die sich an der Dauer eines Dienstverhältnisses orientieren. Während also für jedes Kind bis zum 2. Lebensjahr ein gesetzlicher Anspruch auf eine Karenz nach dem Mutterschutz- und Väterkarenzgesetz besteht, wird nur die erste Eltern-Karenz im Dienstverhältnis für die Bemessung von Kündigungsfrist, Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall) und das Urlaubsausmaß bis insgesamt maximal 10 Monate berücksichtigt.
Nur wenige Kollektivverträge sehen günstigere Regelungen vor. Gänzlich außer Betracht bleibt die Eltern-Karenz z.B. beim Jubiläumsgeld und bei Vorrückungen im Gehaltsschema. Diesen finanziellen Nachteil können betroffenen Elternteile, zumeist Frauen, nie mehr aufholen.
Deshalb fordert die AK Tirol in ihrer 176. Vollversammlung die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf, einen Gesetzesvorschlag einzubringen, wonach Karenzzeiten nach dem Mutterschutz- und Väterkarenzgesetz auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche anzurechnen sind.
Rechtsanspruch auf Papamonat für alle
In einem zweiten Antrag fordert die AK Tirol die Bundesregierung zur raschen Umsetzung jener EU-Richtlinie auf, mit der ein Rechtsanspruch auf den Papamonat für alle Väter – Arbeiter, Angestellte und Beamte – gesetzlich verankert werden soll. Dabei soll jedoch der Zeitraum von nur 10 Tagen bei vollem Lohnausgleich, wie ihn die EU-Richtlinie vorsieht, auf einen Zeitraum von einem Monat ausgedehnt werden – ohne Anrechnung auf das Kinderbetreuungsgeld.
Hintergrund. In Österreich gibt es derzeit keinen generellen Rechtsanspruch aller Väter auf den Papamonat. Deshalb können es sich viele Männer nicht leisten, so einen Papamonat in Anspruch zu nehmen, oder sie sind vom Entgegenkommen des Arbeitgebers abhängig.
2017 wurde zwar der Familienzeitbonus eingeführt, allerdings blieb der Erfolg überschaubar: Nur 6 % der Väter nahmen ihn 2017 auch in Anspruch. Deshalb soll der Papamonat, bei dem Väter rund 700 Euro erhalten sollen, attraktiver gestaltet werden. Wie es gehen kann, zeigt der Blick in einzelne EU-Länder, in denen die Väterkarenz dank anderer gesetzlicher Regelungen und finanzieller Unterstützungen von fast 100 % der Väter in Anspruch genommen wird.
Auf EU-Ebene gibt es mittlerweile einen aktuellen EU-Beschluss für eine Richtlinie, mit der Mindeststandards für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf europaweit festgelegt werden. Dieser sieht vor:
· einen rechtlichen Anspruch für Männer auf 10 Tage bezahlte Vaterschaftszeit,
· mindestens vier Monate Elternzeit für jeden Elternteil, zwei davon bezahlt und nicht auf den anderen Elternteil übertragbar,
· fünf Tage Zeit für Pflege pro Jahr,
· ein Recht auf Beantragung flexibler Arbeitsregelungen für Eltern und pflegende Angehörige sowie
· einen besseren Kündigungsschutz für Eltern und pflegende Angehörige.
Für die AK Tirol sind diese Mindeststandards aus Arbeitnehmersicht sehr begrüßenswert, einzig die vorgesehene 10-tägige Vaterschaftszeit ist zu kurz. Eine einmonatige Vaterschaftszeit wäre angemessen.