Ein Erfolg für die Selbstverwaltung
Als Erfolg der Selbstverwaltung wertet AK Präsident Erwin Zangerl das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes. „Die Beitragseinhebung und die Beitragsprüfung werden zur Sozialversicherung zurückgeführt, das Geld der Versicherten bleibt also bei der Sozialversicherung. Wichtig ist auch die Feststellung, dass das Ministerium kein Durchgriffsrecht auf die Selbstverwaltung hat. Der Verfassungsgerichtshof hat an vielen Stellen Reparaturbedarf geortet. Die weiteren …