„Ab 1. September soll es einen generellen Rechtsanspruch auf den Papamonat geben. Damit ist eine langjährige Forderung der Arbeiterkammer erfüllt. Aber auch die volle Anrechnung der Gehaltsvorrückungen während der Karenz sowie die Anrechnung des Urlaubsanspruches während der Karenz sind ein wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit gegenüber den berufstätigen Müttern“, so der Tiroler AK Präsident und BAK Vizepräsident (AAB-FCG).
Zangerl: „Bezeichnend ist, dass diese drei wichtigen Forderungen der AK für die Arbeitnehmer-Familien im Rahmen des freien Spiels der Kräfte im Nationalrat beschlossen werden konnten. Von Familienfreundlichkeit war bei der alten Regierung leider wenig zu bemerken. Wir dürfen nicht nur über flexiblere Arbeitszeiten diskutieren, die die Betriebe flexibler machen, sondern es muss auch den Familien entgegengekommen werden. Ein wichtiger Schritt dafür ist nun gemacht worden“, so der AK Präsident.
Der Hintergrund: In Österreich gibt es derzeit keinen generellen Rechtsanspruch aller Väter auf den Papamonat. Deshalb können es sich viele Männer nicht leisten, so einen Papamonat in Anspruch zu nehmen, oder sie sind vom Entgegenkommen des Arbeitgebers abhängig. Zwar wurde 2017 der Familienzeitbonus eingeführt, der Erfolg ist allerdings überschaubar: Nur 6 % der Väter nahmen ihn 2017 auch in Anspruch, auch aufgrund bürokratischer Hürden. Bleibt etwa der Partner oder die Partnerin nach der Geburt des Kindes bei Mutter und Kind, erhält er bzw. sie 700 Euro. Diese 700 Euro werden jedoch vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen. Zudem erhält man sie nur, wenn man vom Arbeitgeber unbezahlt freigestellt wird. Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber oder Kündigungsschutz gibt es keinen.