Im Namen aller Pendlerinnen und Pendler unterstützt die AK Tirol die Klage einer Unterländer Betroffenen. „Ich habe schon zu Beginn dieser willkürlichen Beschränkungen angekündigt, dass die AK rechtliche Schritte gegen Bayern bzw. Deutschland prüfen wird. Da die AK von sich aus keine Klage einbringen kann, war eine betroffene Klägerin bzw. ein betroffener Kläger notwendig, das ist jetzt der Fall. Nun wird die Klage und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingebracht. Ich gehe davon aus, dass damit eine rasche Klärung der Situation im Sinne der Pendlerinnen und Pendler erfolgt. Hier geht es auch um die grundsätzliche Klärung der Frage, ob das deutsche Vorgehen rechtens ist oder nicht. Dann wird klar sein, was gilt und alle Spekulationen werden hinfällig“, so AK Präsident Erwin Zangerl.
Die Grenzschießung Deutschlands, die am 14. Februar in Kraft trat und regelmäßig verlängert wird, führt nach wie vor zu großen Erschwernissen bei den heimischen Pendlerinnen und Pendlern. So wandten sich viele Betroffene an die Pendler-Hotline der AK Tirol mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen sie noch an Ihren Arbeitsplatz nach Deutschland gelangen können. Bei einigen waren Ausnahmen möglich, da deren Arbeitgeber von Seiten Bayerns als systemrelevant bestätigt wurde. Diese Bestätigungen wurden jedoch zum Teil willkürlich vergeben.
Viele Pendlerinnen und Pendler wurden trotz Vorliegens eines negativen Testergebnisses sowie einer Online-Registrierung aber an der Grenze zurückgewiesen. So auch jene Friseurin, die normalerweise täglich von Kufstein nach Kiefersfelden pendelt, und nun mit Unterstützung der AK Tirol Klage eingebracht hat. Nachdem sie die ersten beiden Wochen der Grenzsperre noch problemlos von den Grenzbeamten durchgelassen wurde, war dies 14 Tage später plötzlich nicht mehr möglich.
Sie wandte sich daraufhin an die AK Tirol, die der Klägerin nun im Namen aller Grenzgängerinnen und Grenzgänger zur Seite steht und vor dem Verwaltungsgericht in München gegen diese Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit vorgeht.
Neben der Frage der innerdeutschen Rechtmäßigkeit – die Entscheidungen der Grenzbeamten fußen ausschließlich auf einer Anweisung des deutschen Innenministers und ergehen nicht schriftlich wie sie sollten bzw. räumen den Betroffenen kein Parteiengehör ein – ist die Vorgehensweise Deutschlands auch europarechtlich höchst problematisch.
Mittels Eilantrag soll nun geklärt werden, ob dies rechtlich erlaubt ist. Immerhin wurden die Grenzsperren vor kurzem um weitere zwei Wochen verlängert, zudem wurde von Seiten Deutschlands kein Ende der Grenzsperren in Aussicht gestellt.