Jede werdende Mutter erhält zu Beginn der Schwangerschaft einen Mutter-Kind-Pass. Dieses Programm stellt sicher, dass sowohl die Mutter, als auch das Baby medizinisch bestens betreut sind. Dafür sind insgesamt mindestens 10 Untersuchungen vorgesehen.
Untersuchungen der Mutter
- Untersuchung bis zur 16. Schwangerschaftswoche
- Untersuchung zwischen der 17. und 20. Schwangerschaftswoche
- Untersuchung zwischen der 25. und 28. Schwangerschaftswoche
- Untersuchung zwischen der 30. und 34. Schwangerschaftswoche
- Untersuchung zwischen der 35. und 38. Schwangerschaftswoche
Untersuchungen des Kindes
- Untersuchung in der 1. Lebenswoche
- Untersuchung in der 4., 5., 6. oder 7. Lebenswoche, auch mit orthopädischer Untersuchung
- Untersuchung im 3., 4. oder 5. Lebensmonat
- Untersuchung im 7., 8. oder 9. Lebensmonat, auch mit HNO-Untersuchung
- Untersuchung im 10., 11., 12., 13. oder 14. Lebensmonat, auch mit Augenuntersuchung
Die rechtzeitigen Untersuchungen sind wichtig
- für die Gesundheit der Mutter
- für die Gesundheit des Kindes
- für das Kinderbetreuungsgeld
ACHTUNG: Werden nicht alle Untersuchungen gemacht, verliert man einen Teil des Kinderbetreuungsgeldes!
Alle Untersuchungen werden in den Mutter-Kind-Pass eingetragen.
Diese Bestätigungen müssen rechtzeitig bei der zuständigen Krankenversicherung abgegeben werden!
- Die Bestätigungen über die Untersuchungen während der Schwangerschaft und die erste Untersuchung des Kindes müssen gleichzeitig mit der Antragstellung abgegeben werden.
- Die Bestätigungen der 2. bis 5. Untersuchung des Babys müssen spätestens bis zum 15. Lebensmonat des Kindes abgegeben werden.
ACHTUNG: Wenn Sie dies vergessen oder versäumen, verlieren Sie einen Teil des Kinderbetreuungsgeldes!
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