Obwohl das Stromgutachten der AK Tirol und ein Urteil des Handelsgerichts Wien gegen den Verbund Transparenz in der Geschäftsgebarung der Energieunternehmen einfordern, wollte man beim Tiroler Landesenergieversorger TIWAG nichts davon wissen. Mit der aktuellen Musterklage der AK Tirol über den Verein für Konsumenteninformation (VKI) soll nun „Licht ins Dunkel“ gebracht werden. „Bei der Musterklage der AK Tirol gegen die TIWAG geht es um wichtige Grundsatzfragen sowie unter anderem auch um Auskunft und Informationen zu den tatsächlich zu tragenden Beschaffungskosten – Stichwort Transparenz. Das ist das, was wir nun im Sinne der Stromkundinnen und -kunden klären werden“, so AK Präsident Erwin Zangerl. Auch in den neuerlich von der TIWAG verschickten Preisanpassungen ist die Transparenz nicht gegeben, so Zangerl, davon können sich 300.000 betroffene Stromkundinnen und -kunden selbst überzeugen. Die Klage der AK soll letztlich auch klären, wie sich das auf die aktuelle Preiserhöhung auswirkt.
Die Musterklage betrifft die Preisanpassung der TIWAG im Jahre 2022 (Arbeitspreis), die im Wesentlichen mit der Entwicklung des Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) begründet wurde. Dies obwohl die TIWAG der größte Stromerzeuger aus Wasserkraft in Tirol ist.
AK Präsident Erwin Zangerl: „Es braucht die erforderliche Transparenz, wir werden uns jetzt genau ansehen, wie die TIWAG die letztjährige Preiserhöhung zum 1. Juni 2022 rechtfertigt bzw. argumentiert, in diesem Zusammenhang wird sie wohl auch ihre Kostenstruktur sowie ihre tatsächlichen Beschaffungskosten offen legen müssen, dies wurde bis dato verweigert. Es ist weiterhin nicht klar, woher der Strom kommt, wie es mit der vielzitierten heimischen erneuerbaren Energie aussieht und welche Kosten bei der TIWAG wirklich dazu führen, dass der Strompreis bereits 2022 nach oben angepasst werden musste. Für die notwendige Transparenz müssen jetzt die Gerichte sorgen, da die TIWAG dazu leider nicht bereit war“.