Nachdem Ende 2019 Hinweise auf eine arbeitnehmerfeindliche Auslegung des österreichischen Arbeitsrechts beim Waffelhersteller Loacker auftauchten, ging die AK den Vorwürfen auf den Grund. Die Ergebnisse waren erschreckend. „Das Unternehmen bereicherte sich seit Jahren auf Kosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die AK hat deswegen Anzeige wegen Lohn- und Sozialdumpings gegen das Unternehmen Loacker eingebracht. Jetzt liegt das Prüfungsergebnis der Österreichischen Gesundheitskasse vor, knapp 750.000 Euro mussten an die Beschäftigten nachgezahlt werden“, so AK Präsident Erwin Zangerl, der sich gemeinsam mit dem Betriebsrat eingesetzt hat, einmal mehr mit Erfolg.
Es ist eine unfaire Praxis mit der seit Jahren bei Loacker in Osttirol Gewinne auf Kosten der Beschäftigten gemacht werden. Dort zahlte der Waffelhersteller den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die fix in der Nacht arbeiteten, für ihre Schichten nur 30 % Zuschläge anstatt der laut Kollektivvertrag geltenden 50 %. Seit Beginn dieser Praxis im Jahr 1999 (!) hat das Unternehmen dadurch erheblichen Profit aus der Leistung der Beschäftigten gezogen. Damit ist, nach AK Intervention, nun Schluss. Nicht nur, dass seit September 2020 endlich korrekt abrechnet wird, wurde nach dem Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz auch eine Aufrollung rückwirkend vom 1.9.2015 vorgeschrieben. Die Prüfung ergab letztlich eine Summe von 731.000 Euro, die nachgezahlt werden musste, wobei auch ehemalige Mitarbeiter miteinbezogen wurden.
„Einmal mehr zeigt sich, wie wichtig eine unabhängige Arbeitnehmer-Vertretung für die Beschäftigten ist. Ohne das Einschreiten der AK Tirol hätte man diese Praxis weitergeführt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten weiterhin auf die ihnen zustehenden Zuschläge verzichten müssen“, so AK Präsident Zangerl. Offen seien in diesem Fall allerdings noch die Verzugszinsen, die die AK auf gerichtlichem Weg geltend machen will.
Für Zangerl ist nach wie vor unklar, warum der Südtiroler Eigentümer, dem die arbeitsrechtlichen Probleme im Betrieb bekannt waren, diesen Umgang der Geschäftsführung mit den Beschäftigten duldete. „Wir haben mehrmals das Gespräch gesucht, sowohl schriftlich, als auch telefonisch, wurden jedoch immer abgeblockt“, so Zangerl. Nachdem Gespräche und eine einvernehmliche Lösung abgelehnt wurden, habe man sich auch veranlasst gesehen, Anzeige zu erstatten.
Neben diesem höchst erfreulichen Ergebnis konnte die AK auch in der Causa „Schneetage bei Loacker“ vom November 2019 einen Erfolg verbuchen. Zur Erinnerung: Damals hatte das Unternehmen bei einem Teil der Mitarbeiter die aufgrund von Schneechaos und Straßensperren ausgefallenen Arbeitsstunden als Zeitausgleich bzw. als Urlaub gebucht. Nach AK Intervention mussten diese Stunden (knapp über 1.700) auf den Zeitkonten gutgeschrieben werden, zwischenzeitlich ausgeschiedene Mitarbeiter erhielten das Guthaben mit einer ergänzenden Lohnabrechnung ausbezahlt. Insgesamt handelt es sich hier um eine Rückerstattung an die Mitarbeiter in Höhe von zumindest 18.700 Euro.
Damit gingen in Summe knapp 750.000 Euro an die Beschäftigten. „Wer Gewinne macht, sollte das mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tun und nicht auf ihrem Rücken. Solche Geschäftspraktiken können wir nicht tolerieren, denn es ist unsere Aufgabe, auf der Seite der Beschäftigten zu stehen. Dass wir das mit Erfolg machen zeigt einmal mehr die Summe von 750.000 Euro, die wir für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Loacker erkämpfen konnten“, so Zangerl abschließend.