Spätestens bis September 2024 muss die beschlossene Novelle zur Kommunikationsparameter, Entgelt- und Mehrwertdienste-Verordnung 2009 (kurz KEM-V 2009) umgesetzt werden. Damit sind Telekommunikationsbetreiber verpflichtet, eine automatische Plausibilitätsprüfung der Anrufdaten vorzunehmen. Eine Forderung der AK Tirol wird damit zumindest teilweise umgesetzt: Die neue Regelung betrifft nur Anrufe aus dem Ausland in Kombination mit der Anzeige österreichischer Rufnummern, nicht aber andere Konstellationen wie die Anzeige gefälschter ausländischer Rufnummern oder SMS. Die AK Tirol will auch hier Änderungen.
Im Konsumentenschutz der AK Tirol ist „Anruf-Spoofing“ aufgrund zahlreicher Beschwerdefälle seit langem bekannt. Dabei handelt es sich um eine telefonische Betrugsmasche mit gefälschten Anrufer-Daten, womit bei der angerufenen Person eine vermeintlich vertrauenswürdige Rufnummer angezeigt wird, wie etwa jene der Polizei, einer Bankfiliale oder einer anderen österreichischen Nummer.
Tatsächlich erfolgen die Anrufe oft aus dem Ausland und via Internet (VoIP). Betrüger versuchen, der so getäuschten angerufenen Person Informationen über sensible Bankdaten zu entlocken oder sie zu Überweisungen zu überreden.
Vor diesem Hintergrund machte die AK Tirol seit langem Druck auf den Gesetzgeber, eine entsprechende Regelung zu schaffen. Die Telekommunikationsanbieter sollen verpflichtet werden, im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten Maßnahmen zum Schutz der Nutzer zu treffen. Dies soll etwa durch eine automatisierte Plausibilitätsprüfung und die Übermittlung eines Warnhinweises erfolgen, woraus für die angerufene Person klar hervorgeht, dass die angezeigte Rufnummer nicht mit der tatsächlichen technischen Zuordnung übereinstimmt. Somit wären Betroffene „gewarnt“ und hätten es selbst in der Hand, die Gespräche anzunehmen oder während der Gespräche entsprechend wachsam zu sein.
Mit der im Dezember 2023 beschlossenen und bis längstens September 2024 umzusetzenden Novelle der Kommunikationsparameter, Entgelt- und Mehrwertdienste-Verordnung 2009 (KEM-V 2009) kommt der Gesetzgeber dieser Forderung der AK Tirol zu einem großen Teil nach und schiebt der problematischen Praxis endlich einen Riegel vor. Konkret werden Telekommunikationsbetreiber verpflichtet, eben eine automatische Plausibilitätsprüfung der Anrufdaten vorzunehmen.
Bei Ungereimtheiten, wenn also die Anruferdaten und die angezeigte österreichische Rufnummer nicht plausibel zusammenpassen, hat dies automatisch zwei mögliche Folgen:
Im Zweifelsfall wird der Anruf durchgestellt, aber die unplausible Rufnummer nicht angezeigt. Die angerufene Person wird somit nicht mehr durch die Nummer getäuscht.
In eindeutig als Fälschung erkannten Fällen wird der Anruf gar nicht durchgestellt, die Verbindung zur angerufenen Person also gänzlich unterbunden.
Regelung betrifft nur Anrufe aus dem Ausland mit österreichischer Nummer!
Eine „Lücke“ verbleibt insofern, als von der neuen Regelung nur Anrufe aus dem Ausland in Kombination mit der Anzeige österreichischer Rufnummern erfasst sind, andere Konstellationen wie die Anzeige gefälschter ausländischer Rufnummern oder SMS aber nicht.
AK Präsident Erwin Zangerl: „Insgesamt ist die neue Regelung ein großer Schritt in die richtige Richtung und wird von der AK Tirol ausdrücklich begrüßt. Wir fordern jedoch eine zeitnahe Schließung der Lücken, wofür Kooperationen der Telekommunikationsbetreiber und eine gesetzliche Regelung auf europäischer bzw. internationaler Ebene zielführend wäre!“