Es rumort weiter bei Swarovski in Wattens: Neben haarsträubenden Kündigungsmethoden berichten Beschäftigte, dass sie von Vorgesetzten aufgefordert werden, ihre Arbeitszeit – und damit auch ihr Entgelt – freiwillig zu verringern, um mitzuhelfen, das Unternehmen zu retten. „Bei derartigen Angeboten ist höchste Vorsicht geboten“, warnt AK Präsident Erwin Zangerl, „denn ein rechtlicher Schutz des Arbeitsplatzes ist damit nicht verbunden.“ Betroffene sollen sich sofort an die AK wenden unter 0800/22 55 22 – 1414. Auch die vor Ort Beratungen der AK mit den Betriebsräten sollten genutzt werden!
Als unhaltbaren Zustand und als höchst unmoralisch bezeichnet AK Präsident Erwin Zangerl das Vorgehen der Konzernführung beim Stellenabbau, der derzeit bei Swarovski im Gang ist. „Nach außen hin gibt man sich sozial, nach innen zeigt man das wahre Gesicht. Mitarbeiter werden via Groß-Bildschirmen informiert, wer gehen muss, und diejenigen, die bleiben dürfen, werden massiv unter Druck gesetzt. Die Beschäftigten sollen freiwillig weniger arbeiten, um das Unternehmen zu retten, jeder, der so ein Angebot erhält, soll sich sofort an die AK wenden“, so Zangerl.
Für den Tiroler AK Präsidenten, der seit Monaten den Kahlschlag in Wattens und die undurchsichtigen Pläne der Konzernführung kritisiert, ist das, was sich derzeit beim Kristallkonzern abspielt, nur traurige Bestätigung seiner Warnungen. „Die Beschäftigten sind nur mehr Teil eines Organigramms, das dann noch auf Großbildschirmen gezeigt wird. Die Namen derjenigen, die bleiben können, stehen in einem grünen Feld, die, die gehen müssen, in einem roten. Ich habe selten etwas derartig niveauloses gesehen“, so Zangerl in einer ersten Reaktion. Gleichzeitig warnt Zangerl die Führungsriege, weiterhin Druck auf die Beschäftigten auszuüben. „Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird gesagt, sie sollen freiwillig ihre Arbeitszeit kürzen, um damit das Unternehmen zu retten. Wer nicht zustimmt, dem wird suggeriert, er wäre eben nicht für das Unternehmen da. Da kann man gleich sagen, ich schmeiß dich raus, wenn du nicht spurst“, sagt Zangerl. Denn eine freiwillige Verkürzung der Arbeitszeit wirkt sich nicht nur auf den Lohn, sondern auch auf viele andere Bereiche aus.
AK rät Beschäftigten zur Vorsicht
Zwar handelt es sich arbeitsrechtlich gesehen um die einvernehmliche Abänderung des bestehenden Arbeitsvertrages in seinen Hauptleistungspflichten, nämlich Entgelt und Arbeitszeit, was grundsätzlich zulässig ist, aber Achtung: Es gibt keinerlei Schutz davor, dass später, sogar kurz nach einer Zustimmung zur Arbeitszeitreduktion, das Arbeitsverhältnis dann nicht doch vom Arbeitgeber gekündigt wird. Allerdings stehen einem in diesem Fall nur mehr die gekürzten Leistungen zu!
Auch verringern sich bei derartigen Kürzungsvereinbarungen alle sonstigen Entgeltbestandteile, so zum Beispiel: das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld, ein allfälliges Jubiläumsgeld bei langer Betriebszugehörigkeit wie auch eine vom Arbeitgeber zu bezahlende Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das während des Urlaubs bezahlte Urlaubsentgelt und ähnliches. Eine Abfertigung Alt berechnet sich nach dem letzten und damit verringerten Entgeltbezug. Bei der Abfertigung Neu (Betriebliche Mitarbeitervorsorge) sind ebenfalls geringere Beiträge an die Betriebliche Vorsorgekasse zu leisten. Auch die Bemessungsgrundlage von wichtigen Sozialleistungen, wie Alterspension, Invaliditätspension, Krankengeld bei längerer Krankenstandsdauer und Arbeitslosengeld verringert sich bei einem niedrigeren Gehalt.
„Man nützt die Situation der Beschäftigten schamlos aus. Jetzt soll um weniger Geld gearbeitet werden, in spätestens einem Jahr erkennt die Konzernleitung, dass ihre Pläne nicht funktionieren, dann werden die nächsten Beschäftigten gekündigt, die oft über Jahrzehnte loyal zum Unternehmen gestanden sind. Auf ihre Kosten will man so noch einmal Geld sparen. Das ist eine Bankrotterklärung des Managements.“ Zangerl verweist noch einmal darauf, dass das Unternehmen in vielen Fällen mit Steuergeld unterstützt wurde und sich auch am Kurzarbeits-Topf ausgiebig bedient hat. „Jetzt neben der Kündigungswelle noch eine quasi Gehaltkürzungswelle rollen zu lassen zeigt, wie verzweifelt der Konzernchef sein muss. Wir werden jedenfalls weiterhin darauf achten, mit welchen Methoden da gearbeitet wird und dagegen angehen“, so Zangerl.
Die Expertinnen und Experten der Arbeitsrechtlichen Abteilung der AK Tirol helfen telefonisch unter 0800/22 55 22 – 1414 oder auf eMail-Anfragen an arbeitsrecht@ak-tirol.com