Als Erfolg der Selbstverwaltung wertet AK Präsident Erwin Zangerl das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes. „Die Beitragseinhebung und die Beitragsprüfung werden zur Sozialversicherung zurückgeführt, das Geld der Versicherten bleibt also bei der Sozialversicherung.
Wichtig ist auch die Feststellung, dass das Ministerium kein Durchgriffsrecht auf die Selbstverwaltung hat. Der Verfassungsgerichtshof hat an vielen Stellen Reparaturbedarf geortet. Die weiteren als verfassungswidrig anerkannten Details des Urteils werden wir aber noch genau analysieren.“
Zangerl: „Wir nehmen zur Kenntnis, dass der Gerichtshof die Verfassungsmäßigkeit der neuen Parität zwischen Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern in der Versicherung der Dienstnehmer anerkannt hat. Umso intensiver werden wir den Dialog mit der neuen Regierung suchen, um eine faire Grundlage für die Versicherten zu schaffen. Denn demokratiepolitisch ist die Parität höchst fragwürdig: Rund 160.000 Arbeitgebern wird der gleiche Einfluss auf die Sozialversicherung von 7,2 Millionen Menschen gegeben wie diesen selbst. Und entgegen den Aussagen der Wirtschaft muss festgehalten werden: Die Arbeitnehmer zahlen den Großteil. Die Arbeitgeberbeiträge machen nur 26 Prozent der Mittel aus.“