Mehr Öffis statt Pkw, lautet eine Devise im Kampf gegen den CO2-Ausstoß. Wer sich mit dem Thema aus steuerlicher Sicht befasst, muss jedoch feststellen, dass Arbeitnehmer gegenüber Selbständigen dabei erheblich benachteiligt sind:
So können Selbständige alle Kosten für die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zum Arbeitsplatz bzw. zur Betriebsstätte und retour sowie alle sonstigen Fahrten in voller Höhe geltend machen. – Abgesehen davon, dass Selbständige auch alle tatsächlichen Kosten für beruflich bedingte Fahrten mit ihrem Pkw absetzen können.
Arbeitnehmern hingegen wird kein finanzieller Anreiz geboten, um auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Kosten von Bus- oder Bahntickets können sie nicht absetzen. Das steuerfreie Jobticket war zwar ein Schritt in die richtige Richtung, dieses hängt jedoch von der Bereitschaft und der Finanzierung durch den Arbeitgeber ab.
Benachteiligt gegenüber Selbständigen sind auch Pendler, die aufs Auto angewiesen sind. Denn sie können für Fahrten zwischen Wohnort und Dienstort kein Kilometergeld geltend machen, und mit Verkehrsabsetzbetrag und gegebenenfalls Pendlerpauschale sind die Kosten nur teilweise abgedeckt.
Deshalb fordert die AK Tirol vom Finanzministerium, dass Arbeitnehmer zusätzlich zum Pendlerpauschale auch die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel als Werbungskosten absetzen können. Dieser finanzielle Anreiz kann den Umstieg forcieren, gleichzeitig wird die steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Selbständigen und Beschäftigten zumindest ansatzweise gelindert.