Es ist mittlerweile gängige Praxis vieler Unternehmen: In schwächeren Zeiten werden Mitarbeiter gekündigt und kurzerhand – mit Einstellungszusage – beim Arbeitsmarktservice „zwischengeparkt“. So entstehen der Allgemeinheit Kosten von bis zu 500 Millionen Euro jährlich. Doch auch die Arbeitnehmer selbst haben mit den negativen Auswirkungen dieser Entwicklung zu kämpfen. Neben den pensionsrechtlichen Nachteilen sind für die Betroffenen vor allem die negativen Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Bezug des Arbeitslosengeldes nicht zu unterschätzen. So kommt es regelmäßig vor, dass Arbeitnehmer, die eine Einstellungszusage von ihrem Arbeitgeber erhalten, von Seiten des AMS die Arbeitslosenunterstützung gesperrt wird. Denn wer eine Einstellungszusage hat und es aus diesem Grund unterlässt eine vom AMS vermittelte Arbeit bei einem neuen Arbeitgeber anzunehmen, hat mit einer Bezugssperre zu rechnen.
Wer von dieser „Recall“-Strategie profitiert, sind die Unternehmen. Einerseits werden die Personalkosten auf die Allgemeinheit abgewälzt, andererseits werden – aufgrund der einheitlichen Arbeitgeberbeiträge zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung – indirekt gerade jene Betriebe quersubventioniert, die diese Möglichkeit intensiv nutzen. Deshalb fordert die AK, dass jene Unternehmen, die dieses „Zwischenparken“ beim AMS systematisch praktizieren, stärker an den entstehenden Kosten beteiligt werden. Sie sollen verpflichtet werden, höhere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sowie höhere Pensionsversicherungsbeiträge zu leisten.