Bis zum Jahresende bleibt Zeit, die Arbeitnehmerveranlagung für 2013 beim Finanzamt einzureichen. Dann gibts im neuen Jahr einen zusätzlichen Eingang am Konto. „Verschenken Sie nicht Ihr hart erarbeitetes Geld“, appelliert AK Präsident Zangerl an die Beschäftigten.
Gerade um den Jahreswechsel wird bei vielen das Geld knapp. Das eine oder andere Geschenk soll gekauft werden, aber auch Heizmaterial, und 2019 stehen schon die nächsten Jahresbeiträge und Abrechnungen an.
Deshalb ist jetzt der ideale Zeitpunkt, den Steuerausgleich zu machen. Das Geld, das sich die Arbeitnehmerfamilien damit vom Finanzamt zurückholen können, ist keine milde Gabe, sondern zuviel einbehaltene Steuer, also hart erarbeitetes Einkommen. „Und trotzdem verschenken Österreichs Arbeitnehmer immer noch mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr an den Fiskus“, betont AK Präsident Erwin Zangerl.
Anträge können für bis zu fünf Jahre rückwirkend abgegeben werden. Mit dem Antrag für 2013 sollte man sich also beeilen, denn 2019 ist es dafür zu spät.
Gut zu wissen. Und falls Sie die Jahre 2014 bis 2017 gleich mitaufarbeiten möchten, sollten Sie folgende Änderungen berücksichtigen:
- Ab dem Jahr 2016 können keine Topfsonderausgaben für Personenversicherung und Wohnraumschaffung mehr geltend gemacht werden. Verträge oder Bauausführungen, die bis 31. Dezember 2015 abgeschlossen bzw. begonnen wurden, können bis inkl. 2020 abgeschrieben werden.
- Ab 2017 müssen Kirchenbeitrag und Spenden nicht mehr eingetragen werden, diese werden automatisch ans Finanzamt weitergeleitet und dort erfasst.
Also ran ans Werk! Mit den Belegen zu Ihren Ausgaben sind die Formulare bzw. die Online-Variante rasch ausgefüllt. Alle Infos, die sie dazu benötigen könnten, finden Sie in den AK Steuer-Broschüren. Einfach kostenlos anfordern unter Tel. 0800/22 55 22 – 1480 auf herunterladen auf ak-tirol.com