Ausgehend vom Grundsatz der Patientenautonomie (= Selbstbestimmungsrecht), wonach Ärzte Behandlungen an einem Patienten nur mit dessen ausdrücklicher Genehmigung vornehmen dürfen, sind in Österreich seit dem Jahr 2006 Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gesetzlich geregelt.
Demnach ist eine Patientenverfügung eine schriftlich verfasste und gewissen Formvorschriften entsprechende zeitlich beschränkte Willenserklärung, mit der Patienten bestimmte zukünftige Behandlungen ablehnen können, sollten zum betreffenden Zeitpunkt Einsichts-, Urteils- und Äußerungsfähigkeit eingeschränkt sein. Geregelt sind sowohl eine verbindliche, als auch eine beachtliche Patientenverfügung, je nachdem ob sämtliche Formvorschriften (insbesondere Arztgespräch und qualifizierte Rechtsberatung) eingehalten wurden oder eben nicht.
Derzeit ist die Patientenverfügung einem gesetzlichen Änderungsprozess unterworfen, deren konkrete Gesetzwerdung jedoch abzuwarten ist.
Eine Vorsorgevollmacht hingegen ermöglicht es einem bestimmten Bevollmächtigten bezeichnete Angelegenheiten im Falle von Entscheidungsunfähigkeit zu übertragen, um der gerichtlichen Bestellung eines Erwachsenenvertreters vorzubeugen.
Neben Vertretungen bei Behörden und in Vermögensangelegenheiten, können auch Entscheidungen in medizinischen Angelegenheiten übertragen werden.
Abschließend hat der Vortragende auch einen kurzen Überblick über das neue Erwachsenenschutzrecht (früher Sachwalterschaft) gegeben.
In seinem Vortrag hat Ärztekammer-Direktor Dr. Günter Atzl neben den gesetzlichen Grundlagen auch konkrete Vorgehensweisen und Beispiele erläutert, ferner individuelle Fragen beantwortet, sowie Ausblicke auf mögliche gesetzliche Änderungen, insbesondere bei der Patientenverfügung, gegeben.
Zu dieser Informationsveranstaltung konnten vom Bezirkskammerleiter die Kammerräte Klaus Purner und Johann Seiwald begrüßt werden, der auch die Grußworte des Präsidenten überbrachte und ist der interessante Informationsabend anschließend im gegenseitigen Austausch erfolgreich ausgeklungen.