Mietrückstände: Rückzahlungsfrist wurde auf Ende März 2021 verlängert
Viele Menschen haben durch die Corona-Krise massive Einkommensverluste erlitten und sind mit ihren Mieten unverschuldet in Verzug geraten. Die Bundesregierung hat nun die Rückzahlungsfrist für Corona-verschuldete Mietrückstände aus dem Frühjahr verlängert. Wer aufgrund Corona-bedingter Einkommensverluste zwischen 1. April und 30. Juni 2020 Schwierigkeiten hatte, seine Wohnungsmiete zu zahlen, kann Rückstände nunmehr bis 31. März 2021 …
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